

Im Mai 1927 hatte er von Kirchenrat
Wirth 9 Instrumente, dazu Noten und Notenständer erhalten. Streng nach den
damaligen Richtlinien waren als Mitglieder ausschließlich Männer (ausdrücklich
auch „junge Männer“) zugelassen, „die einen entschiedenen christlichen
Lebenswandel führen“. An zweiter Stelle erst war die entsprechende
musikalische Begabung gefragt. Sinn und Zweck war es, „nicht nur zur Ehre
Gottes zu spielen, sondern auch dem christlichen Gemeindeleben zu dienen, die
edle geistliche Musik zu pflegen und so zur geistlichen Erbauung und zur
christlichen Freude der Gemeindeglieder beizutragen.“
Den Zielen aus der Gründungszeit fühlen
sich Bläserinnen und Bläser in St.
Johannis auch heute noch verpflichtet. Seit vielen Jahren haben nun auch Frauen
ein „doppeltes Stimmrecht“ im Posaunenchor – ein Gewinn für alle.